DVfR-KONGRESS, Berlin
28.10.2025 – 29.10.2025
Teilhabe und Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen
Entwicklungsaufgaben in den Lebenswelten Bildung – Familie
– Sozialraum gemeinsam angehen
Hotel Aquino / Katholische Akademie, Berlin
Schirmherrin: Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales (angefragt)
Kongresspräsident: Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von
Menschen mit Behinderungen
Programm
Alle Kinder und Jugendlichen haben das Recht auf Teilhabe, Erziehung und Bildung. Dazu gehören
die Förderung ihrer Entwicklung und die Unterstützung bei der Bewältigung ihrer Entwicklungsaufgaben. Die UN-Kinderrechtskonvention und die UN-Behindertenrechtskonvention formulieren
diese menschenrechtlichen Ansprüche. Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen, komplexen
Gesundheitsstörungen oder chronischen Krankheiten brauchen nicht selten besondere Hilfen und
Vorkehrungen, um ihre Entwicklungsaufgaben bewältigen und Teilhabe und Selbstbestimmung
erreichen zu können. Das bedeutet für sie und ihre Familien oft eine besondere Herausforderung.
Vielfach benötigen sie in Abhängigkeit von ihren eigenen Ressourcen flexible Anpassungen des
regulären Erziehungs- und Bildungssystems, dort oft spezifische Unterstützungen und darüber
hinaus weitere Leistungen des Gesundheits- und Sozialsystems. Diese Unterstützungsleistungen
gilt es bedarfsgerecht zu gestalten. Zu häufig ist dies aber (noch) nicht der Fall. Dadurch werden die
volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe und eine größtmögliche Selbstbestimmung nicht
erreicht. Es kommt zu erheblichen Benachteiligungen, nicht selten verbunden mit Stigmatisierung
und Diskriminierung.
Beim Kongress geht es um Kinder mit eingreifenden, ggf. chronischen körperlichen oder
psychischen Gesundheitsbeeinträchtigungen, die eine Verminderung der Funktionsfähigkeit bzw.
der Teilhabe im Sinne der ICF sowie der Lebensqualität zur Folge haben. Solche Beeinträchtigungen
können z. B. Folgen von Krankheiten oder genetischen Dispositionen sein, mit Auswirkungen und
ggf. entsprechenden Unterstützungsbedarfen u. a. im motorischen, sensorischen (Sehen, Hören),
kognitiven, kommunikativen oder psychoemotionalen Bereich. Die Frage ist, wie für sie in den
verschiedenen Lebensbereichen notwendige Anpassungen und Unterstützungen sichergestellt
werden können, die den individuellen Bedarfen gerecht werden.
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Dies kann insbesondere folgende (Lebens-)Bereiche betreffen:
− Ermöglichung umfassender Bildung und Erziehung einschließlich des Erreichens des
individuell bestmöglichen Bildungsabschlusses
− Wahrnehmung von Bildungs- und Entwicklungsangeboten in voller Breite und in der
erforderlichen individuellen Differenzierung
− bedarfsgerechte und personbezogene Gestaltung des Bildungs-, Lern-, Lehr- und
Unterrichtsprozesses, insbesondere in der Schule, einschließlich der Gestaltung des
Lehrplans und des Unterrichts, der Nutzung von Hilfsmitteln und von Nachteilsausgleichen
sowie ggf. einer spezifischen sonderpädagogischen Förderung
− begleitende Unterstützungsleistungen in Kita und Schule durch Assistenz, Therapie,
Hilfsmittelversorgung, psychosoziale Unterstützung (Schulsozialarbeit etc.)
− bedarfsgerechte Krankenbehandlung einschließlich nichtärztlicher therapeutischer, auch
psychotherapeutischer, Leistungen
− bedarfsgerechte Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
− bedarfsgerechte, bildungsförderliche und existenzsichernde finanzielle Leistungen, z. B.
durch Berücksichtigung von Mehrbedarfen
− Unterstützung bei wichtigen biografisch bedeutsamen Übergängen, hier Kita-Schule,
Schule-Beruf
− bedarfsgerechte Unterstützung der Familien von Kindern und Jugendlichen mit
Beeinträchtigungen
− Sozialraum, der auch jenseits von Kita und Schule (z. B. bei Sport und Freizeit)
altersgemäße Entwicklung, Teilhabe und Selbstbestimmung fördert
Spezifische Unterstützung darf nicht mit Stigmatisierung, Diskriminierung und Exklusion verbunden
sein. Lebenswelten für Kinder und Jugendliche sind unter Anerkennung von Diversität zu gestalten:
Es ist normal und gut, verschieden zu sein.
Der Kongress der DVfR will dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen
die erforderlichen Anpassungen des Regelsystems, die Unterstützungsleistungen und die für sie
notwendige Behandlung tatsächlich bekommen. Das heißt, die Erfüllung der Entwicklungsaufgaben
und die umfassende Teilhabe und Selbstbestimmung soll dadurch erreicht oder zumindest
nachhaltig gefördert und nicht etwa beeinträchtigt werden.
Dr. med. Matthias Schmidt-Ohlemann, Vorsitzender der DVfR – Jürgen Dusel, Kongresspräsident